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Dr. Kohring & Kollegen
Rechtsanwälte Fachanwälte Notar
Rechtsanwälte Dr. Tina Kohring, Hartmut Eberhardt (Sozietät)
in Bürogemeinschaft mit: Rechtsanwalt Stefan Schmidt-Kohring
Bahnhofstraße 13
59174 Kamen

Tel: 02307/ 972 00-0
Fax:02307/ 972 99-99
E-Mail: sekretariat@rechtsanwalt-kohring.de

Herr Rechtsanwalt Stefan Schmidt-Kohring unterhält eine Bürogemeinschaft als, bei der Rechtsanwaltskammer Hamm angemeldete und eingetragene, Zweigstelle seiner Hauptniederlassung.

Die gesetzliche Bezeichnung der Beruflichen Angebote lautet: „Rechtsanwalt“, Fachanwalt“ sowie „Notar“ und „Zertifizierter Testamentsvollstrecker“.

Als Rechtsanwalt mit der Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ wurde Dr. Tina Kohring am 30.01.1997, Hartmut Eberhardt wurde am 10.02.1993 und Stefan Schmidt-Kohring am 21.08.2001 durch die Rechtsanwaltskammer Hamm zugelassen.

Mit Beschluß vom 16.12.2003 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frau Dr. Tina Viktoria Kohring die widerrufliche Berechtigung zuerkannt, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ und mit Beschluß vom 06.04.2000 die widerrufliche Berechtigung zuerkannt, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“ zu führen.

Mit Datum des 04.11.2015 wurde Dr. Tina Kohring von dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zur Notarin für den Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm unter Zuweisung des Amtssitzes in Kamen bestellt.
Mit Beschluß vom 07.12.2004 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm Herrn Rechtsanwalt Stefan Schmidt-Kohring die widerrufliche Berechtigung zuerkannt, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt die Bezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht“ zu führen.

Als Aufsichtsbehörde über die Rechtsanwälte ist die Rechtsanwaltskammer Hamm zuständige Behörde als Körperschaft öffentlichen Rechts (Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm).

Notar: Zuständige Aufsichtsbehörde für die Notare ist der Präsident des Landgerichtes Dortmund, Kaiserstr. 34, 44135 Dortmund.
Einzelheiten zu den berufsrechtlichen Richtlinien der Westfälischen Notarkammer befinden sich auf der Webseite der Notarkammer: www.westfälische-notarkammer.de Notare sind aufgrund der Bundesnotarordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000,00 € zu unterhalten. Einzelheiten ergeben sich aus § 19a BNtO

Rechtsanwälte unterliegen der Bundesrechtsanwaltsordnung (Bundesgesetzblatt I, S.565; BGBl. III/ FNA, 303-8; auch abgedruckt in der Gesetzessammlung „Schönfelder-Ergänzungsband, Nr. 98, Verlag C.H. Beck).

Rechtsanwälte sind verpflichtet, nach dem „Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz-RVG), abgedruckt in der Gesetzessammlung Schönfelder Nr. 117, Verlag C.H. Beck, abzurechnen, wenn keine gesonderte Vergütungsvereinbarung/ Honorarvereinbarung geschlossen wird.

Berufshaftpflichtversicherung Rechtsanwalt:
Alle Rechtsanwälte sind gemäß §51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen und die Versicherung während der Dauer seiner Zulassung aufrechtzuerhalten. Die Versicherung muß bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen zu den nach Maßgabe des Versicherungsaufsichtsgesetzes eingereichten Allgemeinen Versicherungsbedingungen genommen werden und sich auch auf solche Vermögensschäden erstrecken, für die der Rechtsanwalt nach § 278 oder § 831 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einzustehen hat.
Die Mindestversicherungssumme beträgt 250 000 Euro für jeden Versicherungsfall. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden.

Die Rechtsanwaltskammer erteilt Dritten zur Geltendmachung von Schadensersatz-ansprüchen auf Antrag Auskunft über den Namen und die Adresse der Berufshaftpflicht-versicherung des Rechtsanwalts sowie die Versicherungsnummer, soweit der Rechtsanwalt kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichterteilung der Auskunft hat; dies gilt auch, wenn die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erloschen ist.

Rechtsanwalt Stefan Schmidt-Kohring (in Bürogemeinschaft): USt.-Id. 333/ 5071/ 1889

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